Arbeitsassistenz

Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden vom Inklusionsamt übernommen, wenn... 

  • die Unterstützungsleistung nicht nur vorübergehend erforderlich ist
  • sie in der Lage sind, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung fachlich selbst zu erbringen und
  • sie durch die Unterstützung des Arbeitsassistenten in die Lage versetzt werden, die geforderte Arbeit tatsächlich zu leisten

Arbeitsassistenten sind insbesondere

  • Vorlesekräfte für Blinde
  • Gebärdensprachdolmetscher und
  • Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung