Arbeitsassistenz
Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden vom Inklusionsamt übernommen, wenn...
- die Unterstützungsleistung nicht nur vorübergehend erforderlich ist
- sie in der Lage sind, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung fachlich selbst zu erbringen und
- sie durch die Unterstützung des Arbeitsassistenten in die Lage versetzt werden, die geforderte Arbeit tatsächlich zu leisten
Arbeitsassistenten sind insbesondere
- Vorlesekräfte für Blinde
- Gebärdensprachdolmetscher und
- Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung